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BFH, 19.10.1999 - V R 32/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Revision - Zulässigkeit - Zulassungsfreie Revision - Verspätungszuschlag - Aufhebung - Erlaß - Billigkeit
- Judicialis
FGO § 6 Abs. 1; ; FGO § 94a; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO §§ 94a, 116 Abs. 1 Nr. 3
Antrag auf mündliche Verhandlung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 04.05.1995 - V R 83/93
Erlaß der Umsatzsteuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG
Auszug aus BFH, 19.10.1999 - V R 32/99
Der "Beweisantrag" des Klägers bezieht sich auf Tatsachen, die allenfalls für die Rechtmäßigkeit der Festsetzung des Verspätungszuschlags von Bedeutung sein können, nicht aber im Erlaßverfahren (vgl. BFH-Urteil vom 4. Mai 1995 V R 83/93, BFH/NV 1996, 190). - BFH, 29.08.1996 - V R 18/96
Geltendmachung von Betriebsausgaben für die Anschaffung von PKWs
Auszug aus BFH, 19.10.1999 - V R 32/99
Mit der Rüge, das FG habe im Anwendungsbereich des § 94a FGO übersehen, daß ein Beteiligter die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt hat, rügt der Kläger (sinngemäß), daß er i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten war (vgl. BFH-Urteil vom 29. August 1996 V R 18/96, BFH/NV 1997, 351, m.w.N.). - BFH, 11.05.1994 - V R 12/94
Anforderungen an das Hervorbringen für die Zulässigkeit einer …
Auszug aus BFH, 19.10.1999 - V R 32/99
Die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen müssen lückenlos vorgetragen werden (vgl. BFH-Beschluß vom 11. Mai 1994 V R 12/94, BFH/NV 1995, 399).
- BFH, 21.01.2000 - V S 1/00
Gegenvorstellung
Durch Beschluss vom 19. Oktober 1999 V R 32/99 hat der Senat die Revision des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 23. April 1999 7 K 7043/99 als unzulässig verworfen.Das Urteil wurde den Prozessbeteiligten im Verfahren XI R 24/99 am 15. Dezember 1999 übersandt und war dem erkennenden Senat bei Beschlussfassung im Verfahren V R 32/99 am 19. Oktober 1999 nicht bekannt.
Der Senat beurteilt die Bitte des Klägers in seinem Schriftsatz vom 23. Dezember 1999 um Überprüfung als Gegenvorstellung gegen seinen Beschluss vom 19. Oktober 1999 V R 32/99.
Der Kläger macht (lediglich) geltend, dass der Beschluss des Senats vom 19. Oktober 1999 V R 32/99 von dem BFH-Urteil in BStBl II 2000, 32 abweiche.
Selbst wenn eine solche Divergenz vorläge --was offen bleiben kann--, könnte sie nicht dazu führen, dass der Senat seinen rechtskräftigen Beschluss vom 19. Oktober 1999 V R 32/99 aufheben oder ändern könnte.
- BFH, 17.05.2001 - IX R 67/98
Zulassungsfreie Revision; Verfahrensmängel i.S.d. § 116 FGO
Zur ordnungsgemäßen Rüge des Verfahrensmangels reicht es aus, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, den Mangel ergeben, d.h. wenn sie schlüssig vorgetragen sind (BFH-Beschluss vom 19. Oktober 1999 V R 32/99, BFH/NV 2000, 465). - BFH, 26.09.2000 - VI R 16/98
Konkludent gestellter Antrag auf mündliche Verhandlung
Der Antrag auf mündliche Verhandlung kann ausdrücklich gestellt werden; er kann sich aber auch konkludent aus schriftlichen Äußerungen der Beteiligten ergeben (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 22. September 1999 XI R 24/99, BFHE 190, 17, BStBl II 2000, 32; Beschluss vom 19. Oktober 1999 V R 32/99, BFH/NV 2000, 465).